Der Rechtsstand-Ticker

Das Buch hat den Rechtsstand Juli 2026 und benennt drei ausdrücklich offene Fragen. Hier steht, was daraus geworden ist.

Stand dieser Seite: Juli 2026. Änderungen kommen oben dazu, mit Datum. Nichts wird stillschweigend überschrieben – wenn ich etwas korrigiere, steht auch da, was vorher falsch war.

Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung und darf das nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz und dem Steuerberatungsgesetz auch nicht sein. Sie sagt dir, wie der Stand ist – nicht, was du tun sollst. Bei allen drei Fragen unten gilt weiterhin, was im Buch steht: Das gehört zu deinem Steuerberater.

Die drei offenen Fragen aus dem Buch

⏳ Weiterhin offen · Stand Juli 2026

1 · Rahmenverträge über sechs Monate mit wechselnder Belegung

Worum es geht: Du schließt mit einer Firma einen Rahmenvertrag über zwölf Monate, in dem ständig wechselnde Monteure wohnen. Ist das eine steuerfreie Langzeitvermietung an die Firma (§ 4 Nr. 12 Satz 1 UStG, kein Vorsteuerabzug)? Oder eine Kette kurzfristiger Beherbergungen mit 7 % (und Vorsteuerabzug)?

Warum es zählt: Daran hängt dein kompletter Vorsteuerabzug aus der Erstausstattung.

Stand: Unverändert. Die sechs Monate stehen nicht im Gesetz, sondern in der Verwaltungsauffassung – Abschnitt 12.16 Abs. 1 UStAE verweist auf 4.12.3 Abs. 2 und 4.12.9 Abs. 1 UStAE. Für Wohn- und Schlafräume ist 4.12.9 einschlägig, und dort entscheidet die Absicht des Vermieters, nicht die tatsächliche Dauer. Für die Rahmenvertrags-Konstellation gibt es dazu weiterhin keine mir bekannte einschlägige Entscheidung.

Buch: Kapitel 10

⏳ Weiterhin offen · Stand Juli 2026

2 · Die 15-Prozent-Servicepauschale ohne Frühstück

Worum es geht: Die Finanzverwaltung beanstandet es nicht, wenn der auf die 19-%-Leistungen entfallende Entgeltanteil pauschal mit 15 % des Pauschalpreises angesetzt wird (BMF-Schreiben vom 22.12.2025, Abschnitt 12.16 Abs. 12 Satz 2 UStAE, für Umsätze ab 01.01.2026).

Die Frage: Darf ein Privatvermieter ohne Frühstück, dessen Pauschalpreis nur WLAN und Stellplatz enthält, diese Pauschale anwenden – oder wäre sie in seinem Fall unangemessen hoch? Die Regelung ist erkennbar auf Hotel-Pauschalangebote zugeschnitten, bei denen das Frühstück den größten Brocken ausmacht.

Stand: Nicht ausdrücklich geregelt, keine Klarstellung bekannt.

Achtung, hier kursiert eine veraltete Zahl: Mehrere Quellen nennen noch 20 %. Das galt bis zum 31.12.2025. Seit 01.01.2026 sind es 15 %.

Buch: Kapitel 10

⏳ Weiterhin offen · Stand Juli 2026

3 · Die BFH-Nachfolgeentscheidungen zum Aufteilungsgebot

Worum es geht: Der EuGH hat das deutsche Aufteilungsgebot am 05.03.2026 im Grundsatz gebilligt (verbundene Rechtssachen C-409/24, C-410/24, C-411/24). Art. 98 MwStSystRL steht einer Regelung nicht entgegen, die Frühstück, Parkplatz, WLAN oder Wellness vom ermäßigten Satz ausschließt – selbst als unselbständige Nebenleistungen im Pauschalpreis.

Die Einschränkung: Der EuGH knüpft zwei Bedingungen daran – die Abgrenzung muss die konkreten und spezifischen Aspekte sachgerecht erfassen, und die steuerliche Neutralität muss gewahrt bleiben. Deren Prüfung hat er ausdrücklich dem BFH überlassen.

Stand: Die Nachfolgeentscheidungen des BFH zur Neutralitätsprüfung stehen weiterhin aus.

Was das praktisch heißt: Plane mit dem Aufteilungsgebot. Es gilt.

Buch: Kapitel 10 · Fehler 7 in Kapitel 17

Was ohnehin ansteht

📅 Terminiert · gilt ab 01.01.2027

Der Mindestlohn steigt auf 14,60 €

Das Buch rechnet mit 13,90 € (Stand ab 01.01.2026). Ab dem 01.01.2027 gilt 14,60 € (Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung). Wenn du für die Reinigung jemanden anstellst, verschiebt das deine variablen Kosten – und damit deinen Break-even.

Die Minijob-Verdienstgrenze ist seit 01.01.2026 an den Mindestlohn gekoppelt; sie steigt entsprechend mit. Für 2026 liegt sie bei 603 € im Monat.

Buch: Kapitel 13

📅 Bereits in Kraft · seit 20.05.2026

Die EU-Kurzzeitvermietungs-Verordnung (EU) 2024/1028

Sie gilt seit dem 20.05.2026 und erfasst ausdrücklich auch Kurzaufenthalte zu Geschäftszwecken – Monteure sind mitgemeint. Sie schafft aber keine automatische Registrierungspflicht für alle. Sie regelt nur, dass ein Verfahren, das eine Kommune einführt, ihren Vorgaben entsprechen muss. Ob bei dir eines gilt, weiß nur deine Gemeinde.

Buch: Kapitel 5 · Kapitel 18

Korrekturen am Buch

Bisher keine. Wenn du einen Fehler findest, landet er hier – mit dem, was vorher falsch war, und dem Beleg für die Korrektur. Ein Ratgeber, der nie etwas korrigiert, hat entweder alles richtig gemacht oder niemanden, der nachliest.

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